Weinlexikon
Wein: Geschmacksrichtung
- Trockene Weine - sind vollständigdurchgegoren. Sie dürfen nach dem Gesetz nicht mehr als 4 g und bei höherer Säure nicht mehr als 9 g unvergorenen Zucker (Restsüße) enthalten.
- Halbtrockene Weine - dürfen bis zu 18 g Restzucker aufweisen; sie haben eine sehr dezente Süße.