Sie sind hier: Weinlexikon/[ A - G ]/Geschmack

Weinlexikon

Wein: Geschmacksrichtung

  • Trockene Weine - sind vollständigdurchgegoren. Sie dürfen nach dem Gesetz nicht mehr als 4 g und bei höherer Säure nicht mehr als 9 g unvergorenen Zucker (Restsüße) enthalten.
  • Halbtrockene Weine - dürfen bis zu 18 g Restzucker aufweisen; sie haben eine sehr dezente Süße.
Photo: © Hofmaier.com
Deutscher Wein - Wein aus Deutschland