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19.September 2007

Mainzer Weingipfel: Beck, Seehofer, Hering gemeinsam gegen Kommissionsvorschlag

Region:  PFALZ

MAINZ. Vertreter aus mehreren europäischen Weinbauregionen haben heute in Mainz eine Resolution verabschiedet, in der die Europäische Kommission aufgefordert wird, den Entwurf zur EU-Weinmarktreform zu überarbeiten sowie Rat und Parlament konstruktiv bei der Behandlung des Vorschlages zu unterstützen.

Experten-Anhörung im Europaparlament
in Brüssel am 13.09.07

Weinbauminister Hendrik Hering lobte den Schulterschluss mit den anderen mitteleuropäischen Weinbauregionen. „Mit den Bündnispartnern in den Weinbauregionen Europas haben wir eine starke Stellung inne. Mit der gemeinsamen Resolution wollen wir erreichen, dass der Reformvorschlag entsprechen korrigiert wird“, unterstrich Hering.

Er kritisierte das Vorhaben, künftig die Weinmarktorganisation im Rahmen der einheitlichen Marktorganisation aller Agrarprodukte einzubinden. „Damit ist eine eigenständige und spezifische europäische Weinbaupolitik in Frage gestellt. Ein einheitlicher Verwaltungsausschuss für sämtliche Agrarprodukte kann trotz Beteuerungen der Europäischen Kommission wohl kaum die Interessen des Sektors ausreichend berücksichtigen“, sagte er.

Eine ausreichende Erörterung in der notwendigen Tiefe der Materie sei dann nicht mehr möglich. Beck und Hering befürchten gravierende wirtschaftliche Folgen für die Weinwirtschaft in Rheinland-Pfalz. „Würden die Vorstellungen der Kommission eins zu eins umgesetzt, so würden aufgrund der Reduzierung der Anreicherungsspanne und der Alkoholhöchstgrenze von einem auf den anderen Tag der Rebanbau auf 20 000 Hektar Rebflächen in Rheinland-Pfalz unrentabel.

Insbesondere wären die Rebsorten Müller-Thurgau und Portugieser betroffen. 5000 Weinbaubetriebe mit rund 10 000 Arbeitskräften wird die Existenz entzogen. Das dürfen wir nicht zulassen“, betonten beide.

Im Einzelnen kritisieren die mitteleuropäischen Weinbauregionen Folgendes:

  • Die Resolution wendet sich dagegen, dass in dem Verordnungsvorschlag das in Deutschland und anderen mitteleuropäischen Regionen traditionelle Qualitätsweinsystem keine ausreichende Rechtsgrundlage findet.
  • Europäische Weine seien keine homogenen Industrieprodukte, sondern vielfältige und verschiedenartige landwirtschaftliche Erzeugnisse, geprägt durch die unterschiedlichen Böden, regional spezifischen Klimabedingungen und die individuelle Pflege von über 1,5 Millionen Winzern.
  • Die vorgeschlagene tief greifende Umgestaltung der Qualitäts- und Bezeichnungssystematik würde zu Verunsicherungen bei Verbrauchern führen mit negativen Folgen für den Weinabsatz, so die Befürchtung der Teilnehmer.
  • Nach den Überlegungen der Kommission soll es künftig keine Qualitätsweine, Kabinett, Spätlese etc. mehr geben, sondern „Ursprungsweine“ oder „Weine mit geografischer Angabe“.
  • Ferner sollten die Mittel, die für den nationalen Finanzrahmen zur Verfügung stehen in voller Verantwortung der Mitgliedstaaten stehen. Das bisherige Programm der Umstrukturierung und Umstellung soll um weitere Maßnahmen ergänzt werden.
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